Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Naturblick des Museum für Naturkunde Berlin in den folgenden Versionen:

 

Downloadlinks:

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese App entspricht derzeit nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreien-IKT-Verordnung Berlin (BIKTG Bln) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102. Grundlage der Bewertung ist eine eingehende Überwachung durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Berlin gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Android-Version (4.1.31)

Laut Prüfbericht vom 21.11.2024 wurden 33 von 64 Anforderungen nicht erfüllt.
Erfüllungsquote: 48,4 %

Beispiele für bestehende Barrieren:

 

iOS-Version (4.0.51)

Laut Prüfbericht vom 21.11.2024 wurden 36 von 61 Anforderungen nicht erfüllt.
Erfüllungsquote: 41 %

Beispiele für bestehende Barrieren:

 

Begründung

Die genannten Mängel beruhen auf technischen und gestalterischen Einschränkungen der aktuellen App-Architektur sowie auf fehlenden Ressourcen zur umfassenden Überarbeitung. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, wird jedoch schrittweise angestrebt.

 

Geplante Maßnahmen

Das Museum für Naturkunde arbeitet gemeinsam mit den Entwicklungspartnern an der Überarbeitung der App mit dem Ziel, die identifizierten Barrieren zu beheben.

Geplante Maßnahmen für 2025:

 

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren in der App feststellen oder Hinweise zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
naturblick@mfn.berlin

 

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Berliner Durchsetzungsstelle zu wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin
Senatskanzlei – Abteilung V
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit

 

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. April 2025 erstellt auf Grundlage der Prüfberichte der Überwachungsstelle Berlin.